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Denkmalschutz und Solaranlage: Ist beides miteinander vereinbar?

Alte Bauwerke prägen das Bild vieler Städte und halten die Geschichte lebendig. Um diese Zeugen der Vergangenheit für die Nachwelt zu erhalten, werden viele zeittypische Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Alleine in Berlin gibt es rund 8.000 denkmalgeschützte Gebäude und Anlagen. Entsprechend kommt in Zeiten des Klimawandels schnell die Frage auf, ob der Eigentümer bei einem denkmalgeschützten Gebäude eine Solaranlage installieren darf oder nicht. Wir gehen dieser Frage auf den Grund.

Herausforderungen beim Denkmalschutz: Was ist erlaubt?

Bei denkmalgeschützten Häusern muss bei Sanierung und Modernisierung viel beachtet werden. Jede geplante Maßnahme muss einzeln beantragt und von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Beispiele für typische Auflagen der Denkmalschutzbehörde sind:

  • Farbgebung: Die Farbgebung von Fassade und Innenräumen muss dem historischen Vorbild folgen, wofür oft spezielle Gutachten erforderlich sind.
  • Fenster: Holzfenster müssen in der ursprünglichen Farbe lackiert werden. Kunststofffenster können in Einzelfällen bestehen bleiben.
  • Fußböden: Originale Fußböden, die noch erhalten sind, müssen vorsichtig und aufwendig restauriert werden.
  • Tapeten: Historische Tapetenreste sollten möglichst erhalten bleiben und zumindest stellenweise sichtbar freigelegt werden.
  • Stuck: Historische Stuckverzierungen in den Räumen sind zu bewahren und zu restaurieren.
  • Materialien: Es müssen Materialien verwendet werden, die dem ursprünglichen Baustil entsprechen, z. B. Holz oder Schiefer.
  • Türen: Historische Türen sollten erhalten und restauriert werden. Neue Türen müssen dem Originalstil entsprechen.
  • Fassadenelemente: Ornamente, Gesimse und andere historische Details an der Fassade sind zu bewahren und fachgerecht zu restaurieren.
  • Innenraumgestaltung: Historische Elemente wie Wandpaneele, Holzvertäfelungen oder alte Treppenhäuser dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
  • Denkmalgerechte Beleuchtung: Außenbeleuchtung oder Rekonstruktionen dürfen nur im Einklang mit den historischen Vorgaben erfolgen.
  • Veränderungen am Grundriss: Änderungen an der Raumaufteilung sind nur eingeschränkt möglich.
  • Barrierefreiheit: Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind oft erlaubt, wenn sie unauffällig integriert werden und den historischen Charakter nicht beeinträchtigen.
  • Dachgestaltung: Änderungen am Dach müssen sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Gebäudes einfügen und die Denkmalsubstanz schützen.
  • Technische Anlagen: Technische Modernisierungen sind erlaubt, wenn sie dezent platziert werden und das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.

Was sich daraus für PV-Anlagen ableiten lässt

Liest man sich die obere, noch unvollständige Liste durch, geht es beim Denkmalschutz hauptsächlich darum, das optische Erscheinungsbild zu bewahren und das Haus möglichst authentisch und originalgetreu wirken zu lassen. Änderungen müssen sich unauffällig und harmonisch ins Gesamtbild einfügen. Technische Modernisierungen sind erlaubt, sofern sie diesen Zielen entsprechen. Das bedeutet, dass Denkmalschutz und Solaranlage sich erstmal nicht grundsätzlich ausschließen.

Solarpflicht in Berlin auch bei Denkmalschutz?

In Berlin gilt seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten, aber auch für Bestandsbauten, wenn das Dach umfassend saniert wird. Denkmalgeschützte Gebäude sind aber von dieser Solarpflicht ausgenommen oder unterliegen speziellen Regelungen, um den Schutz der historischen Bausubstanz zu gewährleisten.

Wer trotzdem eine Solaranlage auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses platzieren will, der sollte sich frühzeitig mit der Denkmalbehörde abstimmen, um rechtliche Vorgaben und gestalterische Anforderungen in Einklang zu bringen. Hilfreich sind hier verschiedene Lösungen, die sich bei für denkmalgeschützten Gebäuden bewährt haben.

Technische Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude

Es gibt verschiedene Lösungen, die es Eigentümern von denkmalgeschützten ermöglichen, dass die Denkmalschutzbehörde die Solaranlage genehmigt:

Indach-Photovoltaik: Bei Indach-Anlagen erfolgt die Integration der Module in die Dachfläche. Das sorgt für eine unauffällige Optik, was dem Denkmalschutz entspricht. Darüber hinaus ersetzen die Indach-Module herkömmliche Dachziegel, was zusätzliche Kosten für Dachmaterialien sparen kann.

Dachintegration mit Rücksicht: Spezielle Lösungen für Dächer mit Schiefer oder anderen denkmalgeschützten Materialien bewahren weitestgehend die Substanz. Dadurch bleibt der historische Charakter des Gebäudes erhalten.

Farbliche Anpassung: Am besten werden Solarmodule in Ziegeloptik oder mit speziellen Beschichtungen ausgewählt, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen. Solche Module sind optisch kaum von herkömmlichen Dachziegeln zu unterscheiden und fügen sich perfekt in das denkmalgeschützte Umfeld ein.

Freiflächenlösungen: In manchen Fällen ist die Installation auf einem Nebengebäude oder im Gartenbereich die bessere Alternative. Diese Option ermöglicht es, von den Vorteilen einer Solaranlage zu profitieren, wenn die Denkmalschutzauflagen die Installation einer Solaranlage auf dem Dach in Einzelfällen tatsächlich unmöglich macht.

PV-Anlage auf denkmalgeschütztem Haus gehört in Expertenhände

Denkmalschutz und Solaranlagen sind mit der richtigen Planung also durchaus vereinbar. Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude erfordert jedoch Expertenwissen, um sowohl die Anforderungen des Denkmalschutzes als auch die technischen und ästhetischen Ansprüche zu erfüllen.

Experten für Solarsysteme sorgen für eine enge Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde, um alle Maßnahmen in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu bringen. Bereits in der Planungsphase ist es wichtig, durchdachte Konzepte vorzulegen, die den Schutz der historischen Substanz und der Gesamtoptik berücksichtigen. Eine detaillierte Planung erleichtert die Genehmigung und reduziert Verzögerungen.

Um die Solarmodule möglichst harmonisch in das Erscheinungsbild einzufügen, sind umfangreiche Kenntnisse zu verschiedenen Solaranlagen gefragt. Nur dann können passende Indach-Systeme oder farblich angepasste Module ausgewählt werden, die das historische Erscheinungsbild des Gebäudes bewahren. Ein Experte weist Sie gegebenenfalls auch auf Alternativen hin, wie die Installation auf Nebengebäuden oder Freiflächen.

Auch die Montage einer PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude erfordert spezialisierte Fachkenntnisse. Experten können individuell angepasste Lösungen entwickeln und mit fundiertem Know-how auf dem Dach installieren, ohne die historischen Substanz des Gebäudes zu beeinträchtigen.

Die Kombination aus Expertenwissen, detaillierter Planung und enger Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde sorgt dafür, dass Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden problemlos realisiert werden können. Bei einer nachhaltigen Zukunftsplanung im Einklang mit der Vergangenheit steht Ihnen Wilms Solar gerne zur Seite.

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