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Solarpflicht kommt in immer mehr Bundesländern – was das für Neubauten und Dachsanierungen heißt

Auch wenn die Grünen nicht mehr bei der Bundesregierung mitmischen dürfen, wird weiter auf Klimaschutz gesetzt. Warum das? Die Erkenntnis, dass der Klimawandel gestoppt werden muss, hat sich einfach inzwischen bei den meisten Politikern durchgesetzt. So müssen Sie bereits jetzt in vielen Bundesländern bei einem Neubau eine Solaranlage einplanen, sonst gibt es gar keine Baugenehmigung. Und Hausbesitzer kommen auch bei Dachsanierungen um die Installation einer PV-Anlage meistens nicht mehr drumherum. Zum 1. Juli 2025 hat jetzt ein weiteres Bundesland die Solarpflicht für private Neubauten eingeführt, in anderen Bundesländern wie Berlin gilt sie schon länger. Was Solarpflicht überhaupt bedeutet, in welchen Bundesländern sie für Wohngebäude gilt und was das alles

Was heißt eigentlich Solarpflicht?

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben und die Förderung erneuerbarer Energien ist hier das Herzstück. Neben Wärmepumpen spielen hier auch Photovoltaikanlagen eine wichtige Rolle. Das hat auch die Politik erkannt und unterstützt den Ausbau von Solaranlagen. So führen nach und nach immer mehr Bundesländern eine sogenannte Solarpflicht ein. Das bedeutet, dass einige Landesregierungen vorschreiben, dass bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage verpflichtend installiert werden muss. Nicht alle Bundesländer haben sich bisher für eine Solarpflicht entschieden und dort, wo es eine Solarpflicht gibt, sind die Regelungen auch nicht einheitlich. So kann es sein, dass Sie bei einem Neubau innerhalb der Stadtgrenze Berlin bei einem Neubau eine Solaranlage einplanen müssen, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen. Und nur wenige Meter weiter im angrenzenden Brandenburg können sie auch ohne PV-Anlage bauen.

Solarpflicht für Wohngebäude in den einzelnen Bundesländern

  • In Baden-Württemberg besteht eine Solarpflicht für neu gebaute Wohngebäude und umfassende Dachsanierungen. Die Größe der PV-Anlage orientiert sich an der solargeeigneten Dachfläche.
  • In Bayern gibt es zwar keine Solarpflicht für Wohngebäude, aber eine gesetzliche Soll-Vorschrift für Solaranlagen auf neuen Wohnhäusern und bei Dachhauterneuerungen von Wohngebäuden, sofern die Dachflächen größer als 50 Quadratmeter sind.
  • In Berlin besteht eine Solarpflicht bei Neubauten und Dachumbauten von bestehenden Wohngebäuden, wenn das Dach größer als 50 Quadratmeter ist.
  • In Bremen gilt seit 2024 eine Solarpflicht bei der Sanierung von Dächern, wenn mind. 80 % der Dachfläche saniert werden und die geeignete Dachfläche mindestens 25 Quadratmeter umfasst. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten.
  • In Hamburg gilt eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten und für Bestandsgebäude, sofern die Dacheindeckung komplett erneuert wird. Die Solarpflicht greift nur bei Dachflächen mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern.
  • In Niedersachsen müssen seit Anfang 2025 alle neuen Wohngebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eine PV-Anlage bekommen. Das Gleiche gilt bei grundlegenden Dachsanierungen. Dabei muss mindestens die Hälfte der Dachfläche mit Photovoltaik ausgestattet werden.
  • In Nordrhein-Westfalen muss ebenfalls seit Beginn 2025 auf neu gebauten Wohnhäusern mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage montiert werden. Ab 2026 wird das auch für Dachsanierungen gelten.
  • In Rheinland-Pfalz müssen neue Wohngebäude zumindest „PV-ready“ errichtet werden, sodass später eine PV-Anlage installiert werden kann. Das gilt auch für Dachsanierungen.
  • In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es bisher noch keine Solarpflicht für private Wohngebäude.

Überblick Solarpflicht für Wohngebäude

BundeslandSolarpflicht für neue WohngebäudeSolarpflicht bei DachsanierungenBesonderheiten
Baden-WürttembergJaJaGröße richtet sich nach solargeeigneter Fläche
BayernSoll-VorschriftSoll-VorschriftGilt ab 50 m² Dachfläche
BerlinJaJaGilt ab 50 m² Dachfläche
BremenJa (ab 1. Juli 2025)Ja (wenn >80 % Fläche, >25 m²)Gilt ab 25 m² geeigneter Fläche
HamburgJaJaGilt ab 50 m² Dachfläche
NiedersachsenJaJa (>50 % Fläche)Mind. 50 % der Dachfläche mit PV
Nordrhein-WestfalenJaAb 2026Alternative: Solarthermie erlaubt
Rheinland-PfalzPV-readyPV-readyMuss für PV vorbereitet sein
BrandenburgNeinNein
HessenNeinNein
Mecklenburg-VorpommernNeinNeinIn Planung
SaarlandNeinNeinIn Planung auf kommunaler Ebene
SachsenNeinNein
Sachsen-AnhaltNeinNein
Schleswig-HolsteinNeinNeinIn Planung
ThüringenNeinNein

 

Wird es bald eine bundesweite Solarpflicht geben?

Vielleicht erinnert sich noch jemand daran: Ursprünglich war eine bundesweite PV-Pflicht für Neubauten geplant. Dieses Detail stand im Koalitionsvertrag von 2021. Dieses Vorhaben wurde zwar inzwischen verworfen, trotzdem ist die Idee nicht völlig vom Tisch. Auch die aktuelle Bundesregierung möchte Erneuerbare Energien im Allgemeinen und Solaranlage auf privaten Hausdächern im Speziellen unterstützen, um die anvisierten Klimaziele zu erreichen.

Wie der Überblick da oben zeigt, hat schon die Hälfte der Bundesländer eigene Regelungen zur Solarpflicht beschlossen. Weitere Bundesländer beschäftigen sich zumindest mit der Planung einer regionalen Solarpflicht. Je nachdem, wie die regionalen Gesetze greifen, könnte doch noch eine bundesweite Solarpflicht kommen, um die Klimaziele 2030 oder die Klimaneutralität bis 2045 tatsächlich zu erreichen.

Jetzt Solaranlage planen oder noch warten?

Egal, ob es in Ihrem Bundesland schon eine Solarpflicht gibt, legen wir Ihnen gerade jetzt die Planung einer Photovoltaikanlage ans Herz. Und zwar bei einem frisch geplanten Neubau genauso wie bei einer großen Dachsanierung. Denn derzeit können Sie zumindest noch mit einer Einspeisevergütung rechnen, wenn Sie überschüssigen Solarstrom aus Ihrer privaten Solaranlage ins öffentliche Netz einspeisen. Das ist vielleicht bald vorbei.

Aber warum gerade jetzt und nicht später? Das ist ganz einfach: Die Einspeisevergütung war ursprünglich dafür gedacht, erneuerbare Energien überhaupt erst wirtschaftlich zu machen. Weil die Technik immer günstiger geworden ist und immer mehr Menschen die Vorteile einer eigenen Solaranlage erkannt haben, sinkt die Einspeisevergütung. Sie hat im Prinzip ausgedient, weil sich die Vorteile einer Solaranlagen inzwischen rumgesprochen haben und deshalb weniger Anreiz nötig ist. Heute liegt die Vergütung je nach Anlagengröße bei nur noch etwa 5,6 bis 7,9 Cent pro kWh und wird stetig weiter reduziert. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich wiederum nach dem Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Das bedeutet im Klartext: Je später die Anlage ans Netz geht, desto niedriger fällt die Vergütung aus. Wenn also nicht jetzt, wann dann?

Gleichzeitig sind die Strompreise hoch, die Stromsteuersenkung wird nicht umgesetzt und der Energiemarkt ist durch zahlreiche globale Krisen so unberechenbar wie nie. Das alles spricht dafür, nicht erst auf die Solarpflicht zu warten, sondern jetzt aktiv zu werden, auch wenn Sie beispielsweise in Brandenburg bauen wollen oder Ihr Dach sanieren müssen, wo noch gar keine Solarpflicht herrscht. Wenn es um die Planung einer sinnvollen Photovoltaikanlage in Berlin oder Brandenburg geht, steht Ihnen Wilms Solar als Solarexperte gerne zur Seite.

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