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Förderungen für Photovoltaikanlagen 2025 – alles was man wissen muss

Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach gewinnt grünen Strom aus kostenloser Sonnenenergie. Damit trägt sie nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern spart auch Stromkosten und macht unabhängiger vom unberechenbaren Energiemarkt. Einziger Wehrmutstropfen ist die anfängliche Investition, die jedoch mit verschiedenen Förderprogrammen von Bund, Länder oder Kommunen reduziert werden kann. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick, was es 2025 an Krediten, Zuschüssen und Einspeisevergütung gibt.

Was für eine Photovoltaikanlage spricht

Es gibt verschiedene Gründe, die für den Einbau einer Solaranlage bei einem Eigenheim sprechen. Dazu gehören die erhöhte Unabhängigkeit vom Energieversorger, der Bezug von kostenloser Sonnenenergie, die Senkung der Stromkosten und der Klimaschutz. Lediglich die Investitionskosten stehen diesen vielen Vorteilen gegenüber. Um die Energiewende trotzdem weiter voranzutreiben, werden der Kauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen vom Staat finanziell gefördert. Dabei gibt es zum Beispiel einen vergünstigten Kredit der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zusätzlich oft auch regionale Förderprogramme.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen durch KfW-Kredit

Wenn Privathaushalte auf ihrem Hausdach, an einer Fassaden oder auf Freiflächen eine Photovoltaikanlage installieren möchten, können sie von der staatlichen KfW-Bank mit einem vergünstigten Kredit unterstützt werden.

Das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ umfasst einen Förderkredit mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Er gilt für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher. Genannt werden Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr. Verfügbar ist der Kredit nicht nur für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, sondern auch für Privatpersonen.

Dabei sowohl die Produktkosten für die PV-Anlage selbst gefördert werden, als auch für einen Batteriespeicher und die Kosten für die Planung und Installation der gesamten Solaranlage inklusive Speicher. Derzeit ist ein Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins ab 3,76 € möglich (Stand: Februar 2025). Dabei orientieren sich die Zinsen allerdings am Kapitalmarkt, sodass laufend eine Anpassung erfolgt. Wie hoch genau der Zinssatz ist, wird er am Tag der Zusage bei der KfW festgelegt. Er gilt dann für die ganze Zinsbindungsfrist. Der Zinssatz wird anhand von Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers und der Qualität seiner Sicherheiten festgelegt, sodass er etwas unterschiedlich ausfallen kann.

Was genau wird mit dem KfW-Kredit gefördert?

Im Bereich Solarenergie werden die Errichtung, die Erweiterung und der Kauf unterstützt – einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Voraussetzung ist, dass die Anlage den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien entspricht.

Neben Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen werden von der KfW ausdrücklich auch Batteriespeicher genannt. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben werden hingegen nicht gefördert.

Laut den Förderbedingungen müssen Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller wenigstens einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, um den Förderkredit zu erhalten. Entsprechend bekommen Inselanlagen keine staatliche Förderung, weil sie nicht an das Stromnetz angeschlossen werden.

Welche Konditionen hat der KfW-Förderkredit?

Es werden bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben gefördert und bis zu 100 % der Investitionskosten. Abrufbar ist die Fördersumme innerhalb von 12 Monaten nach der Kreditzusage – entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 % pro Monat und ist 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach der Zusage fällig. Während der tilgungsfreien Zeit werden nur die Zinsen bezahlt, anschließend sind es festgelegte vierteljährliche Tilgungsraten zuzüglich Zinsen. Für eine außerplanmäßige Tilgung muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden.

Einspeisevergütung nach EEG für Solarstrom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Eigentümer von PV-Anlagen von ihrem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom bekommen, wenn sie ihn ins öffentliche Netz einspeisen. Dabei hängt die Höhe der Einspeisevergütung vom Datum der Inbetriebnahme, der Leistung der PV-Anlage und der Art der Einspeisung ab. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant. Allerdings sinken die Fördersätze für neu installierte Solaranlagen seit 2024 alle sechs Monate um 1 %.

Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es immer mehr Sonnentage und dadurch immer mal wieder einen Stromüberschuss. Laut einer neuen Regelung werden Solaranlagenbetreiber deshalb bald keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Umso wichtiger ist, sich jetzt für eine PV-Anlage zu entscheiden, solange die Einspeisevergütung überhaupt noch für 20 Jahre garantiert ist. Zumindest bis 31. Juli 2025 gelten noch folgende Fördersätze:

Maximale AnlagenleistungVergütungssatz TeileinspeisungVergütungssatz Volleinspeisung
0–10 kWp7,94 ct/kWh12,60 ct/kWh
10–40 kWp6,88 ct/kWh10,56 ct/kWh
40–100 kWp5,62 ct/kWh10,56 ct/kWh

 

Lokale PV-Förderung durch Länder und Kommunen

Zusätzlich zu den staatlichen Photovoltaik-Förderungen gibt es oft auch noch regionale Förderungen durch Bundesländer, Städte und Kommunen:

Auf Landesebene gibt es nur noch in Berlin, Baden-Württemberg und Sachsen eine lokale PV-Förderung. Berlin bietet beispielsweise das Zuschussprogramm SolarPLUS. Das Berliner Förderprogramm unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin mit einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Außerdem werden Machbarkeitsstudien, Dachgutachten und Mehrkosten für besondere Photovoltaikanlagen bezuschusst, etwa bei Häusern unter Denkmalschutz oder bei Gründach- oder Fassaden-Photovoltaik-Anlagen. Der Antrag für das Berliner Zuschussprogramm SolarPLUS muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen und der Antragsteller muss auf die Eingangsbestätigung der IBT warten, bevor ein Handwerksunternehmens beauftragt wird. Ein Anspruch auf Gewährung besteht jedoch nicht.

Auf kommunaler Ebene sind es vor allem größere Städte wie Stuttgart, Düsseldorf und München, die lokale Förderungen anbieten. Diese sind immer daran gebunden, dass das Haus, auf dem eine Solaranlage installiert werden soll, auch innerhalb der Kommune steht. Die Konditionen hängen von der Kommune und den Umständen ab. Es lohnt sich aber, bei der eigenen Kommune nachzufragen, bevor eine PV-Anlage in Auftrag gegeben wird, denn die lokalen Förderungen können mehrere Tausend Euro betragen.

So gelingt die Förderung Ihrer Solaranlage

Ob Bund, Länder oder Kommunen – wichtig ist, dass die Fördermittel vor dem Abschluss des Vertrags erfolgen muss. Eine vorherige Beratung durch einen Solarexperten ist aber erlaubt und sinnvoll. Denn Fachbetriebe wie Wilms Solar kennen die aktuelle Förderlandschaft genau, können Sie gezielt zu lokalen Förderungen wie zu der Photovoltaik-Förderung SolarPLUS in Berlin beraten, Ihre PV-Anlage gezielt planen und Ihnen beim Ausfüllen der Anträge helfen. So kommen Sie besonders günstig an Ihren eigenen grünen Solarstrom.

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