Was ist das Solarspitzengesetz?
Als Solarspitzengesetz wird allgemein die Novelle des EEG und EnWG bezeichnet, die im 25. Februar 2025 in Kraft trat. Es gilt für alle Solaranlagen, die ab dem Tag des Inkrafttretens in Betrieb genommen werden und regelt die Einspeisevergütung neu: Wird der Börsenstrompreis negativ, entfällt die Einspeisevergütung. Zudem dürfen neue Solaranlagen nur 60 % ihrer Leistung ins öffentliche Netz einspeisen, sofern sie nicht über eine smarte Steuerung verfügen.
Durch das Solarspitzengesetz soll die Einspeisevergütung an die aktuellen Marktmechanismen angepasst und dem Netzbetreiber eine stabilere Steuerung des Stromnetzes ermöglicht werden. Für den Solaranlagenbetreiber verschiebt sich der Fokus dadurch allerdings noch mehr auf den Eigenverbrauch: Wer mehr seines selbst produzierten Solarstroms nutzt oder für den Eigenbedarf speichert, der profitiert auch weiterhin besonders von einer Solaranlage.
Eine weitere neue Regelung betrifft die Einspeisemenge neuer Solaranlagen. So dürfen neue PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 installiert wurden und nicht über ein intelligentes Messystem verfügen, nur 60 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Werden nachträglich ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox installiert, wird die Einschränkung aufgehoben.
Zu guter Letzt wird es durch das Solarspitzengesetz für Betreiber von kleinerer PV-Anlagen bis 100 kWp leichter, überschüssigen Solarstrom direkt an der Börse zu verkaufen. Dabei kann der Betreiber selbst entscheiden, ob er die Direktvermarktung wählt oder weiter an der Einspeisevergütung festhält.
Die wichtigsten Punkte des Solarspitzengesetzes im Überblick
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Wenn der Börsenstrompreis ins Minus fällt, entfällt die Vergütung bei neuen Anlagen.
- Neue Einspeisegrenze in Kraft: Neue Solaranlagen ohne intelligentes Messsystem dürfen nur 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
- Smart Meter heben Begrenzung auf: Wer ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox installiert, darf 100 % einspeisen.
- Direktvermarktung wird vereinfacht: Auch kleinere Anlagen bis 100 kWp dürfen überschüssigen Strom an der Börse verkaufen.
- Wahlfreiheit für Betreiber: Solaranlagenbetreiber können sich zwischen klassischer Einspeisevergütung und Direktvermarktung entscheiden.
Lohnt sich eine neue Solaranlage überhaupt noch?
Letztes Jahr gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen, was rund 5,22 % des Jahres entspricht. Das kann sich in Zukunft zwar noch steigern, ist aber übers Jahr gesehen wirklich nicht viel. Zudem gilt, dass die nicht bezahlten Stunden mit einem Faktor von 0,5 auf die 20-jährige Förderzeit angerechnet werden. Kurz gesagt: Die Stunden, die aufgrund des negativen Strompreises nicht vergütet werden, werden am Ende der Förderlaufzeit hinten angehängt und nachgeholt. Im Prinzip geht Solaranlagenbetreibern also kaum Einspeisevergütung verloren, sondern sie verteilt sich auf einen längeren Zeitraum.
Trotzdem gilt: Die Einspeisevergütung ist längst nicht mehr das Hauptargument für eine Photovoltaikanlage. Der Fokus liegt heute klar auf dem Eigenverbrauch. Je mehr selbst produzierter Strom im eigenen Haushalt genutzt wird, desto unabhängiger werden Sie von steigenden Strompreisen und unberechenbaren Energiekonzernen. Eine PV-Anlage lohnt sich vor allem deshalb, weil sie Ihre laufenden Energiekosten langfristig senkt. Die Einspeisung ins Netz sollte heute eher als zusätzlicher Bonbon gesehen werden.
Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, den Eigenverbrauch zu erhöhen, damit sich die Solaranlage schneller amortisiert. Dazu eignet sich der Einsatz von Geräten wie Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos oder Batteriespeichern. Smarte Energiemanagementsysteme können den Stromfluss zusätzlich so steuern, dass der selbst produzierte Strom dann verbraucht wird, wenn er erzeugt wird, indem zum Beispiel bei einem Stromüberschuss die Waschmaschine automatisch gestartet wird. So wird weniger Strom ins Netz eingespeist, was die Anlage wirtschaftlicher macht.
Solarspitzengesetz: Das sollten Sie jetzt tun
- Lassen Sie eine neue Anlage von einem Experten wie Wilms Solar planen, der alle wichtigen Gesetze im Blick hat.
- Installieren Sie direkt ein Smart Meter, um bei der Einspeisemenge von Anfang an nicht reglementiert zu werden.
- Investieren Sie in einen ausreichend großen Batteriespeicher, um überschüssigen Strom zwischenspeichern und ihn in sonnenarmen Zeiten selbst nutzen zu können.
- Setzen Sie ein Energiemanagementsystem ein, um Ihre Stromreserven und den Verbrauch optimal zu steuern.
Fazit
Trotz des neuen Solarspitzengesetzes bleibt eine Photovoltaikanlage eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Die Einspeisevergütung spielt dabei heute nur noch eine Nebenrolle. Entscheidend ist, wie viel des erzeugten Stroms selbst genutzt oder gespeichert werden kann. Wenn Sie zusätzlich einen Batteriespeicher einbinden, ein Energiemanagementsystem für die smarte Steuerung installieren und energieintensive Geräte wie eine Wallbox oder Wärmepumpe betreiben, machen Sie sich weitgehend unabhängig vom unberechenbaren Energiemarkt und senken langfristig Ihre Stromkosten deutlich. Die neuen gesetzlichen Vorgaben erfordern jedoch mehr Weitblick bei der Auswahl der Technik. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, lohnt sich die Beratung durch einen erfahrenen Solarexperten. Ein Fachbetrieb wie Wilms Solar kennt alle aktuellen Anforderungen, übernimmt die technische Planung und stellt Ihnen eine effiziente und regelkonforme Anlage zusammen. Gemeinsam holen wir das Beste aus Ihrer neuen Solaranlage heraus. Sprechen Sie uns einfach an.